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Bildungspolitik

Eine neue motoVATION: Digitale Anwesenheitserfassung in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet Kitas und Horte ab 2027 zur digitalen Anwesenheitserfassung. Was das bedeutet und wie moto im Alltag hilft.

Jule Soll, Pädagogische Leitung26. September 20264 min Lesezeit
Eine neue motoVATION: Digitale Anwesenheitserfassung in Mecklenburg-Vorpommern

Jede Idee hat einen Anfang. Die Idee für moto entstand aus dem Alltag an Grundschulen: Der Bedarf an Ganztagsbetreuung war groß, die Kinderzahlen stiegen. Vielen Schulen fehlte eine passende Software, die sie dabei unterstützte, den Überblick zu behalten und ihren Betreuungsalltag zu organisieren. Genau dafür haben wir moto entwickelt. Das war unsere erste motoVATION.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung macht diesen Bedarf noch dringlicher. Seit dem 1. August 2026 gilt er für Kinder, die 2026 eingeschult werden. Mit jedem weiteren Jahrgang kommt eine Klassenstufe hinzu, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Kinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch haben. Schulen und Träger brauchen dafür Lösungen, die mit den wachsenden Anforderungen im Alltag Schritt halten.

Auch in Kitas und Horten wächst der Bedarf an digitaler Unterstützung. Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet die Einrichtungen ab 2027, Anwesenheiten digital zu erfassen. Für uns ist das eine weitere motoVATION: Wir haben moto für den Alltag in Kitas und Horten weiterentwickelt, damit Einrichtungen Anwesenheiten, Abholabläufe, Elternkommunikation und viele weitere Aufgaben einfacher organisieren können.

Was steht im Gesetz?

Das Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) wurde mit dem Gesetz vom 8. Juli 2026 geändert. § 32 Absatz 1a verpflichtet Einrichtungsträger ab dem Jahr 2027, die täglichen An- und Abwesenheitszeiten der betreuten Kinder digital zu erfassen und an das für die Kindertagesförderung zuständige Ministerium zu übermitteln. Die Einzelheiten regelt die Kindertagesförderungsauskunftsverordnung.

Die Pflicht richtet sich an Einrichtungsträger und betrifft damit Krippen, Kindergärten und Horte. Drei Punkte sind wichtig:

  • Täglich: Die An- und Abwesenheitszeiten werden für jeden Tag erfasst.
  • Digital: Eine reine Dokumentation auf Papier reicht dafür nicht aus.
  • Übermittlung: Die Daten müssen auch an das zuständige Ministerium übermittelt werden.

Die Vorschrift nennt das Jahr 2027. Wie Erfassung und Übermittlung im Einzelnen erfolgen sollen, regelt die Kindertagesförderungsauskunftsverordnung. Im Rechtsvorschriftenportal des Landes ist bislang die Verordnung vom 18. August 2020 aufgeführt. Eine an die neue Pflicht angepasste Fassung konnten wir dort zum Stand September 2026 nicht finden. Konkrete Datenformate und technische Übermittlungswege sollten Einrichtungen daher anhand der weiteren Vorgaben des Landes prüfen.

Warum diese Pflicht?

Das Gesetz nennt als Ziel ein bedarfsgerechtes Förderangebot. Das Land möchte besser verstehen, wie Betreuungsangebote tatsächlich genutzt werden. Diese Informationen sollen helfen, Angebote genauer zu planen.

Beim Datenschutz ist § 38 KiföG M-V zu beachten. Er bindet die Verarbeitung personenbezogener Daten an die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Für anonymisierte Daten sieht er eine Ausnahme zur Weiterverarbeitung für bestimmte wissenschaftliche und statistische Zwecke vor. Die Vorschrift ist deshalb keine pauschale Erlaubnis, Kinderdaten für beliebige Zwecke zu nutzen.

Was bedeutet das für Ihre Einrichtung?

Wer Anwesenheiten auf Papier erfasst und anschließend in eine Excel-Tabelle überträgt, pflegt dieselben Angaben mehrfach. Tägliches Eintragen, Übertragen, Nachpflegen und Zusammenführen kostet Zeit. Dazu kommen spontane Änderungen: Ein Kind wird früher abgeholt, kurzfristig krankgemeldet oder von einer anderen berechtigten Person abgeholt. Solche Informationen müssen rechtzeitig beim Betreuungsteam ankommen und in den Listen aktualisiert werden. Eine Verwaltungssoftware wie moto kann diese Abläufe vereinfachen.

Vor der Umstellung lohnt sich ein Blick auf den Alltag: Wer erfasst die Ankunft? Wer trägt Abholungen oder Korrekturen ein? Welche Informationen braucht das Team sofort? Klare Zuständigkeiten helfen dabei, dass die digitale Übersicht verlässlich bleibt.

So hilft moto

moto ist aus dem Ganztag heraus entstanden. Die Übergänge zwischen Schule und Betreuung, wechselnde Abholzeiten und volle Nachmittage kennen wir gut. Diese Erfahrung steckt auch in unserer Lösung für Kitas und Horte.

  • Anwesenheit erfassen: Das Personal pflegt Anwesenheiten direkt in der App. Wo es zum Ablauf passt, ergänzt unsere NFC-Lösung die An- und Abmeldung.
  • Abholung im Blick: Angaben aus der Eltern-App und den Stammdaten der Kinder geben dem Team einen Überblick über Abholzeiten und Abholberechtigte.
  • Datenschutz im Alltag: Die Plattform wird in Deutschland gehostet. Rollen und Berechtigungen begrenzen den Zugriff auf die für die jeweilige Aufgabe vorgesehenen Daten. Zur Einführung gehören auch die Klärung der Auftragsverarbeitung und der Datenschutzanforderungen Ihrer Einrichtung.
  • Eltern in vielen Sprachen erreichen: Die Eltern-App lässt sich in vielen Sprachen nutzen. So können Familien Angaben, Rückmeldungen und Anmeldungen in einer für sie verständlichen Sprache erledigen.
  • Änderungen direkt mitteilen: Eltern melden Abwesenheiten, geänderte Abholzeiten und wichtige Tageshinweise über die App. Das Team findet die Angaben beim jeweiligen Kind.
  • Anmeldungen und Ferienbetreuung organisieren: Eltern geben Kinderdaten, gewünschte Betreuungszeiten und Betreuungstage digital an. Gerade im Hort erleichtert das auch die Anmeldung für die Ferienbetreuung.
  • Rückmeldungen bündeln: Dokumente, Einwilligungen und Antworten der Eltern bleiben an einem Ort. Das Team kann offene Rückmeldungen gezielt prüfen und nachfragen.

Eine motoVATION für alle

Anmeldungen auf Papier, Listen in Ordnern, Absprachen per Zettel: Vieles davon kostet Zeit, die im Alltag fehlt. Digitale Systeme wie moto können Einrichtungen schon heute Verwaltungsaufwand abnehmen.

Mecklenburg-Vorpommern macht mit der digitalen Anwesenheitserfassung einen verbindlichen Schritt. Ob andere Bundesländer ähnliche Pflichten einführen, bleibt abzuwarten. Weniger doppelte Datenpflege und ein besserer Überblick helfen Einrichtungen unabhängig davon.

Unsere erste motoVATION war, Grundschulen bei wachsendem Betreuungsbedarf und steigenden Kinderzahlen mit einer passenden Software im Alltag zu unterstützen. Mit der Pflicht zur digitalen Anwesenheitserfassung in Mecklenburg-Vorpommern kommt eine weitere Aufgabe für Kitas und Horte hinzu.

Machen Sie daraus Ihre eigene motoVATION: weniger Listen, mehr Zeit für die Kinder. Sprechen Sie mit uns darüber, wie das in Ihrer Einrichtung aussehen kann.

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