Der Startpunkt im August 2026
Ab dem 1. August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung zunächst für Kinder, die in diesem Jahr eingeschult werden. In den Folgejahren wird er jeweils um eine Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/30 umfasst er die Klassenstufen eins bis vier.
Der Rechtsanspruch umfasst acht Stunden an fünf Werktagen. Unterrichtszeit wird angerechnet. Auch Ferienzeiten gehören grundsätzlich dazu, wobei die Länder Schließzeiten von bis zu vier Wochen regeln können.
Organisation wächst mit
Wenn mehr Kinder Ganztagsangebote nutzen, wachsen auch die organisatorischen Aufgaben. Anmeldungen müssen geprüft, Betreuungsformen zugeordnet und Ferienangebote geplant werden. Im laufenden Tag müssen Anwesenheit, Abholung und wichtige Hinweise verlässlich verfügbar sein.
Für Träger stellt sich zusätzlich die Frage, welche Standards über mehrere Standorte gemeinsam gelten und wo einzelne OGS ihre eigenen Strukturen behalten.
Bereiche bewusst vorbereiten
Eine sinnvolle Vorbereitung beginnt mit konkreten Fragen:
- Wie werden Kinder für Schuljahr, Angebote und Ferien angemeldet?
- Welche Anwesenheitsinformation braucht das Team?
- Wie werden Räume, Gruppen und Betreuungsformen abgebildet?
- Welche Elternangaben müssen im Alltag verfügbar sein?
- Welche Rollen gelten pro Standort?
Wo moto unterstützt
moto verbindet diese Bereiche in einer Plattform. Einrichtungen können mit den Abläufen starten, die zuerst gebraucht werden, und weitere Bereiche passend ergänzen. Einrichtung und Einführung werden dabei gemeinsam geplant.
Fazit
Der Rechtsanspruch ist mehr als eine Kapazitätsfrage. Er macht auch sichtbar, wie wichtig klare Informationswege und gut vorbereitete Prozesse im Ganztag sind.
